WilmerHale erzielt Top-Rankings in The Legal 500 Deutschland 2020

WilmerHale erzielt Top-Rankings in The Legal 500 Deutschland 2020

Recognition

Das aktuelle Handbuch The Legal 500 Deutschland 2020 empfiehlt WilmerHale in acht Praxisbereichen und hebt die Kanzlei als Top Law Firm für Kartellrechtliche Prozessführung hervor. Außerdem werden elf Anwälte für ihr jeweiliges Rechtsgebiet empfohlen – die Partner Dr. Martin Braun und Prof. Dr. Hans-Georg Kamann werden als „Leading Lawyer“ ausgezeichnet.

Auch für das Jahr 2020 erzielt WilmerHale hervorragende Ergebnisse im Ranking von The Legal 500 Deutschland und wird für Bereiche Compliance, Gewerblicher Rechtschutz – Wettbewerbsrecht, Informationstechnologie – Datenschutz, Kartellrecht, Öffentliches Recht – Beihilferecht, Öffentliches Recht – Wirtschaftsverwaltungsrecht, Streitbeilegung – Commercial Litigation sowie für den Branchenfokus Gesundheit ausgezeichnet.

Die folgenden WilmerHale Anwälte werden empfohlen:

  • Dr. Oliver Fleischmann, Prof. Dr. Hans-Georg Kamann, Dr. Stefan Ohlhoff und Ulrich Quack für den Bereich Kartellrecht mit der besonderen Hervorhebung als Top Tier Law Firm für Kartellrechtliche Prozessführung
  • Dr. Christian Crones und Dr. Jan Wendler für den Bereich Compliance
  • Prof. Dr. Hans-Georg Kamann, Dr. Stefan Ohlhoff, Christian Schwedler und Dr. Vanessa Wettner für den Bereich Streitbeilegung – Commercial Litigation
  • Dr. Martin Braun als “Leading Lawyer” für den Bereich Informationstechnologie – Datenschutz
  • Dr. Vanessa Wettner für den Bereich Gewerblicher Rechtschutz – Wettbewerbsrecht
  • Prof. Dr. Hans-Georg Kamann als “Leading Lawyer” für den Bereich Öffentliches Recht – Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Dr. Peter Gey und Prof. Dr. Hans-Georg Kamann für den Bereich Öffentliches Recht – Beihilferecht
  • Prof. Dr. Hans-Georg Kamann für den Branchenfokus Gesundheit

Weitere Informationen zum Ranking finden Sie hier

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die bloße Kontaktaufnahme mit WilmerHale noch kein Mandat begründet wird. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei schriftlich bestätigt hat, Sie in einer konkreten Angelegenheit zu vertreten. Bis dahin bitten wir Sie, uns keine vertraulichen Informationen zu übermitteln. Solange kein Mandat besteht, sind wir nicht verpflichtet, Informationen, die wir von Ihnen erhalten, vertraulich zu behandeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.