WilmerHale ernennt Dr. Oliver Fleischmann zum Special Counsel

WilmerHale ernennt Dr. Oliver Fleischmann zum Special Counsel

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Zum Jahreswechsel hat WilmerHale Dr. Oliver Fleischmann zum Special Counsel ernannt. Dr. Fleischmann arbeitet im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierung und ist Mitglied der weltweiten Praxisgruppe Kartellrecht und Fusionskontrolle. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Fleischmann liegt in den Bereichen Kartell- und Energiewirtschaftsrecht.

Die Ernennung unterstreicht den Anspruch der Kanzlei, die regulatorische Praxis konsequent am Markt zu platzieren und die ohnehin sehr starke energiewirtschaftliche Mandantenbasis weiter zu vergrößern. Die Schwerpunkte der energiewirtschaftsrechtlichen Praxis der Kanzlei liegen in der regulatorischen Beratung und Vertretung von Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern, in der Beratung im Zusammenhang mit großen Transaktions- und Umstrukturierungsvorhaben im Energiesektor sowie im Energiekartellrecht. Daneben erstreckt sich die Tätigkeit von WilmerHale im Energiewirtschaftsrecht auch auf die Bereiche Energievertragsrecht, Energievergaberecht (Konzessionen) sowie Legal Strategy und Public Policy.

Zuletzt war das Team mit Dr. Fleischmann unter anderem für die BASF-Tochter Wintershall im Zusammenhang mit einem Asset-Tausch mit Gazprom und im Zusammenhang mit der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Bau und Betrieb der South Stream-Gaspipeline zwischen Russland und Bulgarien tätig. WilmerHale wurde 2009 als JUVE Kanzlei des Jahres im Bereich Energiewirtschaftsrecht ausgezeichnet.

Managing Partner Martin Seyfarth freut sich über die Entscheidung: „Oliver ist ein großartiger Kollege und anerkannter Experte im Bereich Energiewirtschaftsrecht und Fusionskontrolle. Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.“

WilmerHale führte im Jahr 2010 weltweit die Karrierestufe ‘Special Counsel’ ein. Ein Special Counsel erhält partnergleiche Praxisgruppenverantwortung, ist jedoch nicht stimmberechtigt. Über die Beförderung zum Special Counsel entscheidet die internationale Partnerschaft.

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die bloße Kontaktaufnahme mit WilmerHale noch kein Mandat begründet wird. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei schriftlich bestätigt hat, Sie in einer konkreten Angelegenheit zu vertreten. Bis dahin bitten wir Sie, uns keine vertraulichen Informationen zu übermitteln. Solange kein Mandat besteht, sind wir nicht verpflichtet, Informationen, die wir von Ihnen erhalten, vertraulich zu behandeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.