WilmerHale ernennt Dr. Oliver Fleischmann zum Special Counsel

WilmerHale ernennt Dr. Oliver Fleischmann zum Special Counsel

Firm News

Zum Jahreswechsel hat WilmerHale Dr. Oliver Fleischmann zum Special Counsel ernannt. Dr. Fleischmann arbeitet im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierung und ist Mitglied der weltweiten Praxisgruppe Kartellrecht und Fusionskontrolle. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Fleischmann liegt in den Bereichen Kartell- und Energiewirtschaftsrecht.

Die Ernennung unterstreicht den Anspruch der Kanzlei, die regulatorische Praxis konsequent am Markt zu platzieren und die ohnehin sehr starke energiewirtschaftliche Mandantenbasis weiter zu vergrößern. Die Schwerpunkte der energiewirtschaftsrechtlichen Praxis der Kanzlei liegen in der regulatorischen Beratung und Vertretung von Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern, in der Beratung im Zusammenhang mit großen Transaktions- und Umstrukturierungsvorhaben im Energiesektor sowie im Energiekartellrecht. Daneben erstreckt sich die Tätigkeit von WilmerHale im Energiewirtschaftsrecht auch auf die Bereiche Energievertragsrecht, Energievergaberecht (Konzessionen) sowie Legal Strategy und Public Policy.

Zuletzt war das Team mit Dr. Fleischmann unter anderem für die BASF-Tochter Wintershall im Zusammenhang mit einem Asset-Tausch mit Gazprom und im Zusammenhang mit der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Bau und Betrieb der South Stream-Gaspipeline zwischen Russland und Bulgarien tätig. WilmerHale wurde 2009 als JUVE Kanzlei des Jahres im Bereich Energiewirtschaftsrecht ausgezeichnet.

Managing Partner Martin Seyfarth freut sich über die Entscheidung: „Oliver ist ein großartiger Kollege und anerkannter Experte im Bereich Energiewirtschaftsrecht und Fusionskontrolle. Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.“

WilmerHale führte im Jahr 2010 weltweit die Karrierestufe ‘Special Counsel’ ein. Ein Special Counsel erhält partnergleiche Praxisgruppenverantwortung, ist jedoch nicht stimmberechtigt. Über die Beförderung zum Special Counsel entscheidet die internationale Partnerschaft.

Hinweis

Sofern Sie nicht bereits Mandant von WilmerHale sind, folgen Sie bitte diesem Link und lesen Sie den Disclaimer, bevor Sie per E-mail (oder auf andere Weise) mit WilmerHale in Kontakt treten. (Sie können den Disclaimer auch von der Eingangsseite dieser Website aus aufrufen). Wie darin ausgeführt, sollten Sie uns keine vertraulichen Informationen über eine Rechtsangelegenheit übermitteln, bevor Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten haben, dass wir Sie in dieser Angelegenheit vertreten werden (Mandatsvereinbarung). Sobald wir es übernommen haben, Sie in einer Sache zu vertreten, können vertrauliche Informationen frei zwischen uns ausgetauscht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale.