Unternehmensjuristen empfehlen WilmerHale als Top-Kanzlei in Deutschland und den USA

Unternehmensjuristen empfehlen WilmerHale als Top-Kanzlei in Deutschland und den USA

Firm News

Die deutschlandweite Studie kanzleimonitor.de 2017/2018 des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) listet WilmerHale in ihrer Gesamtauswertung auf Platz 46 der meistempfohlenen Kanzleien in Deutschland. In der Länderauswertung der Studie spiegelt sich erneut die enge Zusammenarbeit der deutschen Anwälte mit ihren US-Kollegen positiv wider: WilmerHale belegt Platz 5 der meistempfohlenen Kanzleien in den USA.

WilmerHale wurde darüber hinaus für die Praxisbereiche Außenhandel & Exportkontrolle, Compliance, Datenschutz, Europa- & Internationales Recht, Gesellschaftsrecht, IT-Recht, Kartellrecht, Litigation & ADR, M&A, Öffentliches Recht, Produkthaftung und Strafrecht von Unternehmensjuristen empfohlen.

Zum wiederholten Mal wurde Partner Dr. Martin Braun für den Bereich Datenschutzrecht mehrfach empfohlen. In diesem Jahr neu hinzugekommen ist die Empfehlung von Dr. Braun für den Bereich IT-Recht sowie die Empfehlung von Counsel Patrick Späth für den Bereich Compliance.

kanzleimonitor.de erfasst die Wahrnehmung der Dienstleistungsqualität von Kanzleien durch Unternehmensjuristen und ist damit die erste empirische Marktstudie, die sich ausschließlich auf die Empfehlungen von Mandanten aus den Unternehmensrechtsabteilungen konzentriert. Der Auswertung liegen nach Angaben des BUJ 9.820 Empfehlungen aus insgesamt 930 Unternehmen zugrunde.

Mehr Informationen zur Studie finden sie hier.

Hinweis

Sofern Sie nicht bereits Mandant von WilmerHale sind, folgen Sie bitte diesem Link und lesen Sie den Disclaimer, bevor Sie per E-mail (oder auf andere Weise) mit WilmerHale in Kontakt treten. (Sie können den Disclaimer auch von der Eingangsseite dieser Website aus aufrufen). Wie darin ausgeführt, sollten Sie uns keine vertraulichen Informationen über eine Rechtsangelegenheit übermitteln, bevor Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten haben, dass wir Sie in dieser Angelegenheit vertreten werden (Mandatsvereinbarung). Sobald wir es übernommen haben, Sie in einer Sache zu vertreten, können vertrauliche Informationen frei zwischen uns ausgetauscht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale.