WilmerHale erkämpft wichtiges Urteil für Lindt & Sprüngli im “Goldbären“-Streit

WilmerHale erkämpft wichtiges Urteil für Lindt & Sprüngli im “Goldbären“-Streit

Attorney News

Das OLG Köln hat heute das erstinstanzliche Urteil des LG Köln aufgehoben, mit dem das Unternehmen Haribo der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG untersagt hatte, den Lindt-Schokoladen-Teddy herzustellen und zu vertreiben.

Das Gericht sah, anders als die erste Instanz, keine Verletzung der Wortmarke "Goldbären“ durch das Produkt und auch keine unzulässige Annäherung an die Produkte der Klägerin. Der Verbraucher könne sehr wohl zwischen den Produkten unterscheiden und werde beim Anblick des Lindt-Teddy eher an den berühmten Lindt-Goldhasen denken als an die Produkte von Haribo. Das Urteil bestätigt damit die Auffassung von Lindt.

Es ist das erste Mal, dass ein Gericht über die Kollision einer Wortmarke mit einem Produkt zu entscheiden hatte. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falles für die gesamte Rechtsprechung hat das OLG Köln die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

WilmerHale Partner Reinhart Lange kommentiert: "Wir sind natürlich sehr froh über die Entscheidung des OLG Köln, welche sich ja bereits in der mündlichen Verhandlung abzeichnete. Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch der Bundesgerichtshof sich unserer Ansicht anschließt. Kein Verbraucher wird glauben ein Schokoladen-Teddy, der mit der Marke "Lindt“ gekennzeichnet ist, stamme von Haribo.“

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