Legal 500 Deutschland 2014 empfiehlt WilmerHale unter den führenden Kanzleien

Legal 500 Deutschland 2014 empfiehlt WilmerHale unter den führenden Kanzleien

Firm News

Das aktuelle Handbuch Legal 500 Deutschland 2014 listet WilmerHale in sieben verschiedenen Praxisbereichen und empfiehlt sieben WilmerHale Anwälte für ihr jeweiliges Rechtsgebiet. Legal 500 Deutschland ist ein Nachschlagewerk des deutschen Rechtsmarkts mit Empfehlungen und redaktionellen Kommentaren zu Kanzleien und Anwälten. 

Die folgenden Anwälte werden für ihren Praxisbereich empfohlen:

Gesellschaftsrecht und M&A - M&A: internationale mittelgroße Deals (-€500m)
Alexander Kollmorgen
Rüdiger Herrmann 

Gewerblicher Rechtsschutz - Marken- und Wettbewerbsrecht
Reinhart Lange

Informationstechnologie und Outsourcing - Informationstechnologie (einschließlich Verträge)
Martin Braun

Informationstechnologie und Outsourcing - Outsourcing
Martin Braun

Kartellrecht
Ulrich Quack

Regulierungsrecht - Energiesektor
Martin Seyfarth
Ulrich Quack

Streitbeilegung - Handelsrechtliche Konflikte
Christofer Eggers

Zudem wird Partner Ulrich Quack als "Führender Name“ im Bereich Regulierungsrecht/Energiesektor ausgezeichnet.

Darüber hinaus werden die folgenden Praxisbereiche in Deutschland empfohlen:

-Gesellschaftsrecht und M&A - M&A: internationale mittelgroße Deals (-€500m)
-Gewerblicher Rechtsschutz - Marken- und Wettbewerbsrecht
-Informationstechnologie und Outsourcing - Informationstechnologie (einschließlich Verträge)
-Informationstechnologie und Outsourcing - Outsourcing
-Kartellrecht
-Regulierungsrecht - Energiesektor
-Streitbeilegung - Handelsrechtliche Konflikte

Hinweis

Sofern Sie nicht bereits Mandant von WilmerHale sind, folgen Sie bitte diesem Link und lesen Sie den Disclaimer, bevor Sie per E-mail (oder auf andere Weise) mit WilmerHale in Kontakt treten. (Sie können den Disclaimer auch von der Eingangsseite dieser Website aus aufrufen). Wie darin ausgeführt, sollten Sie uns keine vertraulichen Informationen über eine Rechtsangelegenheit übermitteln, bevor Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten haben, dass wir Sie in dieser Angelegenheit vertreten werden (Mandatsvereinbarung). Sobald wir es übernommen haben, Sie in einer Sache zu vertreten, können vertrauliche Informationen frei zwischen uns ausgetauscht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale.