Legal 500 Deutschland 2014 empfiehlt WilmerHale unter den führenden Kanzleien

Legal 500 Deutschland 2014 empfiehlt WilmerHale unter den führenden Kanzleien

Firm News

Das aktuelle Handbuch Legal 500 Deutschland 2014 listet WilmerHale in sieben verschiedenen Praxisbereichen und empfiehlt sieben WilmerHale Anwälte für ihr jeweiliges Rechtsgebiet. Legal 500 Deutschland ist ein Nachschlagewerk des deutschen Rechtsmarkts mit Empfehlungen und redaktionellen Kommentaren zu Kanzleien und Anwälten. 

Die folgenden Anwälte werden für ihren Praxisbereich empfohlen:

Gesellschaftsrecht und M&A - M&A: internationale mittelgroße Deals (-€500m)
Alexander Kollmorgen
Rüdiger Herrmann 

Gewerblicher Rechtsschutz - Marken- und Wettbewerbsrecht
Reinhart Lange

Informationstechnologie und Outsourcing - Informationstechnologie (einschließlich Verträge)
Martin Braun

Informationstechnologie und Outsourcing - Outsourcing
Martin Braun

Kartellrecht
Ulrich Quack

Regulierungsrecht - Energiesektor
Martin Seyfarth
Ulrich Quack

Streitbeilegung - Handelsrechtliche Konflikte
Christofer Eggers

Zudem wird Partner Ulrich Quack als "Führender Name“ im Bereich Regulierungsrecht/Energiesektor ausgezeichnet.

Darüber hinaus werden die folgenden Praxisbereiche in Deutschland empfohlen:

-Gesellschaftsrecht und M&A - M&A: internationale mittelgroße Deals (-€500m)
-Gewerblicher Rechtsschutz - Marken- und Wettbewerbsrecht
-Informationstechnologie und Outsourcing - Informationstechnologie (einschließlich Verträge)
-Informationstechnologie und Outsourcing - Outsourcing
-Kartellrecht
-Regulierungsrecht - Energiesektor
-Streitbeilegung - Handelsrechtliche Konflikte

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die bloße Kontaktaufnahme mit WilmerHale noch kein Mandat begründet wird. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei schriftlich bestätigt hat, Sie in einer konkreten Angelegenheit zu vertreten. Bis dahin bitten wir Sie, uns keine vertraulichen Informationen zu übermitteln. Solange kein Mandat besteht, sind wir nicht verpflichtet, Informationen, die wir von Ihnen erhalten, vertraulich zu behandeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.