Chambers Europe 2015 empfiehlt erneut WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Chambers Europe 2015 empfiehlt erneut WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Firm News

12 Anwälte und 4 Praxisbereiche von WilmerHale wurden in der aktuellen Ausgabe von Chambers Europe: Leading Lawyers for Business 2015 empfohlen. 

Die Verzeichnisse und Rankings von Chambers Europe beruhen auf tausenden von Interviews mit Anwälten, Mandanten und Vertretern aus der Industrie, wobei der Schwerpunkt auf dem Mandantenfeedback liegt. Die finale Beurteilung des jeweiligen Anwalts berücksichtigt sowohl die juristische Expertise als auch sein unternehmerisches Denken, den Service für den Mandanten, das allgemeine Geschäftsverhalten, das Engagement sowie andere Qualitäten, die Mandanten als wertvoll einschätzen. 

Die folgenden WilmerHale Anwälte wurden im Handbuch 2015 ausgezeichnet: 

Arbitration (International)
Europaweit: Gary Born (Star Individual), Franz Schwarz, Steven Finizio

Wettbewerbsrecht/Europarecht 
Deutschland: Ulrich Quack, Hans-Georg Kamann, Stefan Ohlhoff,
Belgien: Claus-Dieter Ehlermann (Senior Statesman), John Ratliff, Christian Duvernoy, Frédéric Louis

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland: Reinhart Lange 

TMT: Informationstechnologie
Deutschland: Martin Braun

Darüber hinaus wurde WilmerHale in den folgenden Praxisbereichen empfohlen: 

Arbitration (International)
Europaweit 

Wettbewerbsrecht/Europarecht
Belgien
Deutschland 

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland

Life Sciences
Deutschland 

Den vollständigen redaktionellen Kommentar zu WilmerHale finden Sie online unter Chambers Europe 2015.

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die bloße Kontaktaufnahme mit WilmerHale noch kein Mandat begründet wird. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei schriftlich bestätigt hat, Sie in einer konkreten Angelegenheit zu vertreten. Bis dahin bitten wir Sie, uns keine vertraulichen Informationen zu übermitteln. Solange kein Mandat besteht, sind wir nicht verpflichtet, Informationen, die wir von Ihnen erhalten, vertraulich zu behandeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.