Chambers Europe 2015 empfiehlt erneut WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Chambers Europe 2015 empfiehlt erneut WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Firm News

12 Anwälte und 4 Praxisbereiche von WilmerHale wurden in der aktuellen Ausgabe von Chambers Europe: Leading Lawyers for Business 2015 empfohlen. 

Die Verzeichnisse und Rankings von Chambers Europe beruhen auf tausenden von Interviews mit Anwälten, Mandanten und Vertretern aus der Industrie, wobei der Schwerpunkt auf dem Mandantenfeedback liegt. Die finale Beurteilung des jeweiligen Anwalts berücksichtigt sowohl die juristische Expertise als auch sein unternehmerisches Denken, den Service für den Mandanten, das allgemeine Geschäftsverhalten, das Engagement sowie andere Qualitäten, die Mandanten als wertvoll einschätzen. 

Die folgenden WilmerHale Anwälte wurden im Handbuch 2015 ausgezeichnet: 

Arbitration (International)
Europaweit: Gary Born (Star Individual), Franz Schwarz, Steven Finizio

Wettbewerbsrecht/Europarecht 
Deutschland: Ulrich Quack, Hans-Georg Kamann, Stefan Ohlhoff,
Belgien: Claus-Dieter Ehlermann (Senior Statesman), John Ratliff, Christian Duvernoy, Frédéric Louis

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland: Reinhart Lange 

TMT: Informationstechnologie
Deutschland: Martin Braun

Darüber hinaus wurde WilmerHale in den folgenden Praxisbereichen empfohlen: 

Arbitration (International)
Europaweit 

Wettbewerbsrecht/Europarecht
Belgien
Deutschland 

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland

Life Sciences
Deutschland 

Den vollständigen redaktionellen Kommentar zu WilmerHale finden Sie online unter Chambers Europe 2015.

Hinweis

Sofern Sie nicht bereits Mandant von WilmerHale sind, folgen Sie bitte diesem Link und lesen Sie den Disclaimer, bevor Sie per E-mail (oder auf andere Weise) mit WilmerHale in Kontakt treten. (Sie können den Disclaimer auch von der Eingangsseite dieser Website aus aufrufen). Wie darin ausgeführt, sollten Sie uns keine vertraulichen Informationen über eine Rechtsangelegenheit übermitteln, bevor Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten haben, dass wir Sie in dieser Angelegenheit vertreten werden (Mandatsvereinbarung). Sobald wir es übernommen haben, Sie in einer Sache zu vertreten, können vertrauliche Informationen frei zwischen uns ausgetauscht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale.