Chambers Europe 2014 empfiehlt WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Chambers Europe 2014 empfiehlt WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Client News
Siebzehn Anwälte und vier Praxisbereiche von WilmerHale wurden in der aktuellen Ausgabe von Chambers Europe: Leading Lawyers for Business 2014 empfohlen.

Die Verzeichnisse und Rankings von Chambers Europe beruhen auf tausenden von Interviews mit Anwälten, Mandanten und Vertretern aus der Industrie, wobei der Schwerpunkt auf dem Mandantenfeedback liegt. Die finale Beurteilung des jeweiligen Anwalts berücksichtigt sowohl die juristische Expertise als auch sein unternehmerisches Denken, den Service für den Mandanten, das allgemeine Geschäftsverhalten, das Engagement sowie andere Qualitäten, die Mandanten als wertvoll einschätzen.

Die folgenden WilmerHale Anwälte wurden im Handbuch 2014 im Ranking ausgezeichnet:

Arbitration (International):
Europaweit: Gary Born (Star Individual), Franz Schwarz, Steven Finizio

Wettbewerbsrecht/Europarecht:
Deutschland: Ulrich Quack, Hans-Georg Kamann, Stefan Ohlhoff,
Belgien: Claus-Dieter Ehlermann (Senior Statesman), John Ratliff, Christian Duvernoy, Frédéric Louis

Corporate/M&A: High-end Capability
Deutschland: Roland Steinmeyer

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland: Reinhart Lange, Gesine Hild

International Trade/WTO:
Belgien: Jacques Bourgeois (Senior Statesmen)
Europaweit: Jacques Bourgeois (Senior Statesmen)

Life Sciences
Deutschland: Rüdiger Hermann

TMT: Informationstechnologie
Deutschland: Martin Braun

Darüber hinaus wurde WilmerHale in den folgenden Praxisbereichen ausgezeichnet:

Arbitration (International)
Europaweit

Wettbewerbsrecht/Europarecht
Belgien
Deutschland

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland

Life Sciences
Deutschland

Den vollständigen redaktionellen Kommentar zu WilmerHale finden Sie online unter Chambers Europe 2014.

Hinweis

Sofern Sie nicht bereits Mandant von WilmerHale sind, folgen Sie bitte diesem Link und lesen Sie den Disclaimer, bevor Sie per E-mail (oder auf andere Weise) mit WilmerHale in Kontakt treten. (Sie können den Disclaimer auch von der Eingangsseite dieser Website aus aufrufen). Wie darin ausgeführt, sollten Sie uns keine vertraulichen Informationen über eine Rechtsangelegenheit übermitteln, bevor Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten haben, dass wir Sie in dieser Angelegenheit vertreten werden (Mandatsvereinbarung). Sobald wir es übernommen haben, Sie in einer Sache zu vertreten, können vertrauliche Informationen frei zwischen uns ausgetauscht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale.