Chambers Europe 2014 empfiehlt WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Chambers Europe 2014 empfiehlt WilmerHale Anwälte und Praxisbereiche

Client News
Siebzehn Anwälte und vier Praxisbereiche von WilmerHale wurden in der aktuellen Ausgabe von Chambers Europe: Leading Lawyers for Business 2014 empfohlen.

Die Verzeichnisse und Rankings von Chambers Europe beruhen auf tausenden von Interviews mit Anwälten, Mandanten und Vertretern aus der Industrie, wobei der Schwerpunkt auf dem Mandantenfeedback liegt. Die finale Beurteilung des jeweiligen Anwalts berücksichtigt sowohl die juristische Expertise als auch sein unternehmerisches Denken, den Service für den Mandanten, das allgemeine Geschäftsverhalten, das Engagement sowie andere Qualitäten, die Mandanten als wertvoll einschätzen.

Die folgenden WilmerHale Anwälte wurden im Handbuch 2014 im Ranking ausgezeichnet:

Arbitration (International):
Europaweit: Gary Born (Star Individual), Franz Schwarz, Steven Finizio

Wettbewerbsrecht/Europarecht:
Deutschland: Ulrich Quack, Hans-Georg Kamann, Stefan Ohlhoff,
Belgien: Claus-Dieter Ehlermann (Senior Statesman), John Ratliff, Christian Duvernoy, Frédéric Louis

Corporate/M&A: High-end Capability
Deutschland: Roland Steinmeyer

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland: Reinhart Lange, Gesine Hild

International Trade/WTO:
Belgien: Jacques Bourgeois (Senior Statesmen)
Europaweit: Jacques Bourgeois (Senior Statesmen)

Life Sciences
Deutschland: Rüdiger Hermann

TMT: Informationstechnologie
Deutschland: Martin Braun

Darüber hinaus wurde WilmerHale in den folgenden Praxisbereichen ausgezeichnet:

Arbitration (International)
Europaweit

Wettbewerbsrecht/Europarecht
Belgien
Deutschland

Intellectual Property: Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Deutschland

Life Sciences
Deutschland

Den vollständigen redaktionellen Kommentar zu WilmerHale finden Sie online unter Chambers Europe 2014.

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die bloße Kontaktaufnahme mit WilmerHale noch kein Mandat begründet wird. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei schriftlich bestätigt hat, Sie in einer konkreten Angelegenheit zu vertreten. Bis dahin bitten wir Sie, uns keine vertraulichen Informationen zu übermitteln. Solange kein Mandat besteht, sind wir nicht verpflichtet, Informationen, die wir von Ihnen erhalten, vertraulich zu behandeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.