TalentManagement@WilmerHale

Vom Talent zur Anwaltspersönlichkeit

Unser juristischer Nachwuchs liegt uns besonders am Herzen. Nur wenn wir unsere Kolleginnen und Kollegen dabei unterstützen, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und ihr Talent fördern, bleibt ihre Tätigkeit abwechslungsreich und fordernd. Gleichzeitig stellen wir damit sicher, dass unsere Mandanten in jeder Hinsicht herausragend beraten werden. Unsere Entwicklungsziele beschränken sich nicht nur auf höchste juristische Qualität, sondern umfassen auch ausgeprägtes unternehmerisches Denken, strategische Weitsicht sowie besondere soziale Kompetenz.

Um diese Ziele zu erreichen, greifen in unserem Programm TalentManagement@WilmerHale vier Komponenten ineinander:

  • Unsere gut ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen bringen Talent ein.
  • Individuelles Mentoring im Rahmen unseres Career Advancement Program. Jede Anwältin und jeder Anwalt wird durch einen Partner-Mentor langfristig betreut. Zweimal pro Jahr erfolgt eine umfassende Evaluierung auf Basis detaillierten Feedbacks sämtlicher Partner und Counsel, mit denen der Mentee zusammengearbeitet hat. Dabei werden fortlaufend konkrete Entwicklungsziele vereinbart und nachgehalten.
  • Training on the Job: Tägliche Unterstützung ist bei uns selbstverständlich. Unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen geben jederzeit Hilfestellung bei den besonderen Herausforderungen der Arbeit sowie Feedback während der laufenden Mandatsarbeit.
  • Strukturiertes Aus- und Weiterbildungsprogramm mit zahlreichen Modulen zur fachlichen und persönlichen Entwicklung:
  • gezielte Förderung von Fachkompetenz (interne und externe Fortbildungen, Fachanwaltskurse, etc.)
  • Methodenkompetenz (WilmerHale Bootcamp etwa zu Standesrecht, Bilanzseminare, Business Development, etc.)
  • Sozial- und Führungskompetenzen (Zeitmanagement, Führungskompetenzen, Verhandlungstechniken, etc.)

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die bloße Kontaktaufnahme mit WilmerHale noch kein Mandat begründet wird. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei schriftlich bestätigt hat, Sie in einer konkreten Angelegenheit zu vertreten. Bis dahin bitten wir Sie, uns keine vertraulichen Informationen zu übermitteln. Solange kein Mandat besteht, sind wir nicht verpflichtet, Informationen, die wir von Ihnen erhalten, vertraulich zu behandeln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.