Ulrich Quack leitet den europäischen Teil der firmenweiten Kartellrechts-Praxisgruppe und ist seit mehr als 15 Jahren auf europäisches und deutsches Kartell- und Fusionskontrollrecht spezialisiert. Herr Quack berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen aus den verschiedensten Branchen in Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt sowie in Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidungen dieser Behörden. Zudem vertritt er Unternehmen in zivilrechtlichen Verfahren über kartellrechtlichen Fragen vor deutschen Gerichten und Schiedsgerichten. Seine Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Zusammenschlusskontrolle bei Fusionen, Übernahmen und Joint Ventures, die kartellrechtliche Bewertung von horizontalen und vertikalen Vereinbarungen, die Missbrauchskontrolle sowie das Kartellverbot. Er verfügt über besondere Erfahrungen in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Luftfahrt, Touristik und Anlagenbau.

Im Energierecht befasst sich Ulrich Quack vor allem mit Fragen des Netzzuganges, mit der Ausgestaltung von Liefer- und Transportverträgen sowie mit Spezialmaterien wie z. B. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Sonstige Aktivitäten

Ulrich Quack ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.

Experience

  • Vertretung der Linde AG in allen Aspekten des EG-Fusionskontrollrechts im Zusammenhang mit dem Erwerb der britischen BOC Group plc in Höhe von 12 Mrd. EUR, der größten Übernahme in der Unternehmensgeschichte von Linde und einer der größten Auslandstransaktionen, die jemals von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden, und von der Europäischen Kommission nach einer Phase-I-Untersuchung genehmigt wurde.
  • Herr Quack vertrat die Linde AG ebenfalls im Zusammenhang mit den anschließenden Veräußerungen, einschließlich des Verkaufs von BOC Gazy an Air Products, der Abfindung der asiatischen Joint Ventures mit Air Liquide und des Verkaufs von Linde Gas UK an Air Liquide. Weitere Mandate umfassten den Erwerb von Spectra Gases Inc. von der Familie Dietz, der Verkauf des Komponentengeschäfts von BOC Edwards an CCMP Capital, der Verkauf von BOC EPS an IMA und der Verkauf der KION Group GmbH an Kohlberg Kravis Roberts & Co. und Goldman Sachs Capital Partners im Wert von rund 4 Milliarden Euro.
  • Beratung und Vertretung der Wintershall in zahlreichen Fusionskontroll-, Kartell-, Regulierungs- und Prozessangelegenheiten.
  • Vertretung der TUI AG in einem EG-Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit der Verschmelzung des Touristikgeschäfts der TUI auf die First Choice PLC, die das Geschäft von First Choice und den größten Teil der touristischen Aktivitäten der TUI in einer neuen börsennotierten Gesellschaft namens TUI Travel PLC vereint. Darüber hinaus hat Herr Quack die TUI AG beim Erwerb von CP Ships in Höhe von 1,7 Mrd. EUR, einigen anderen Akquisitionsprojekten und als Streithelfer vor dem Bundeskartellamt im Fusionskontrollverfahren zum Erwerb der LTU durch Air Berlin beraten und vertreten.
  • Herr Quack repräsentierte die Deutsche Telekom AG vor der Europäischen Kommission und dem Gericht erster Instanz in einem Berufungsverfahren gegen eine Geldbuße, die durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission wegen der Behauptung verhängt wurde, dass die DTAG gegen Artikel 82 EG verstoßen habe, indem sie einen Preisdruck zwischen ihren Endkunden- und Großhandelspreisen im Teilnehmeranschluss aufrechterhalten habe.
  • Vertretung und Beratung eines internationalen Erdgasversorgers in kartellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung und Umstrukturierung mehrerer internationaler Joint Ventures.
  • Kartellrechtliche und regulatorische Beratung internationaler Energieunternehmen bei geplanten Transaktionen im In- und Ausland.
  • Beratung eines internationalen Erdgasversorgers in allen Fragen der deutschen Energieregulierung, einschließlich Verfahren vor der Bundesnetzagentur.

Recognition

  • Ulrich Quack wird vom JUVE Handbuch durchgängig seit der Ausgabe 2006/2007 als führender Anwalt im Bereich Kartellrecht und Fusionskontrolle empfohlen. Wettbewerber loben ihn als „harten Gegner im Gerichtssaal“ und „einen der fähigsten Kartellrechtler in Deutschland“. Er wird seit der Ausgabe 2013/2014 als „führender Senior Partner“ ausgezeichnet.
  • JUVE Handbuch empfiehlt Ulrich Quack seit der Ausgabe 2019/2020 durchgängig für den Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht: Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
  • JUVE Handbuch empfiehlt Ulrich Quack seit der Ausgabe 2020/2021 für den Bereich Regulierte Industrien: Energiewirtschaftsrecht.
  • Chambers Global und Chambers Europe (seit 2003) zählen Ulrich Quack durchgängig zu den führenden Anwälten im Bereich Competition/EU Law in Deutschland. („Er ist sehr erfahren, präzise in seinen Statements, arbeitet ergebnisorientiert und ist kreativ in seinen Lösungsansätzen.“, 2023).
  • Legal 500 Deutschland empfiehlt Ulrich Quack als führenden Anwalt in dem Bereich Kartellrecht seit der Ausgabe 2014 („Das Kartellrechtsteam, zu denen Herr Quack und Herr Fleischmann zählen, überzeugt durch präzise und praktisch ohne Weiteres verwertbare Bearbeitung der gestellten Fragen. Die Verfügbarkeit und Schnelligkeit sind hervorragend. Die Kenntnis der relevanten Märkte und das ökonomische Verständnis, wie auch das Wissen um die Praxis von EU KOM und BKartA sind hervorzuheben. Faire Abrechnungen sind hier selbstverständlich“, 2023; „Sehr gutes Verständnis der relevanten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Ziele bei Transaktionen. Gute Ideen, Umsichtiges und zielorientiertes Auftreten gegenüber Behörden und dadurch in der Lage, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Genaueste Kenntnis der spezifischen Marktverhältnisse für uns.“, 2022).
  • Legal 500 Deutschland empfiehlt Ulrich Quack seit der Ausgabe 2021 für den Bereich Wirtschaftsverwaltungssrecht.
  • Ulrich Quack wird vom Handelsblatt in der Best Lawyers® Liste seit 2009 durchgängig für die Praxisbereiche Wettbewerbsrecht, Kartell- und Fusionskontrollrecht und Regulierungsrecht sowie M&A (seit 2023) empfohlen. Darüber hinaus wird er in der Ausgabe 2018 als „Lawyer of the Year“ für den Bereich Wettbewerbs- und Kartellrecht und in 2019 für den Bereich "Regulierung" ausgezeichnet.
  • Ulrich Quack wird von der WirtschaftsWoche 2019 und 2020 als Top Anwalt" für den Bereich Kartellrecht aufgeführt.
  • Ulrich Quack wird seit Jahren von Who’s Who Legal in den folgenden Rechtsgebietsanalysen empfohlen: Global Leader: Competition (2019 - 2022), National Leader: Germany – Competition (2019 - 2023). "He is considered an authority on market power issues, merger control and vertical and horizontal agreements".
  • Global Competition Review GCR Litigation of the Year Award 2014 - Vertretung der Deutschen Bahn AG - „Schienenkartell“.
  • Ulrich Quack wird im Competition & Antitrust Expert Guide 2020 als „Top Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperte" aufgeführt.

Insights & News

Credentials

  • Ausbildung

    • Zweites Staatsexamen, Berlin, 1986

    • Erstes Staatsexamen, Freie Universität Berlin, 1983

  • Zulassung

    • Berlin

  • Sprachen

    • Deutsch

    • Englisch

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