Deutschlands beste Anwälte: Zwölf WilmerHale Anwälte von 2023 Best Lawyers® im Handelsblatt ausgezeichnet

Deutschlands beste Anwälte: Zwölf WilmerHale Anwälte von 2023 Best Lawyers® im Handelsblatt ausgezeichnet

Recognition

Der renommierte juristische US-Verlag Best Lawyers® hat seine 14. Ausgabe des „The Best Lawyers in Germany 2023“ Rankings in Kooperation mit dem Handelsblatt veröffentlicht und zeichnet zwölf WilmerHale Anwälte aufgrund ihrer herausragenden Reputation im Markt für ihre Rechtsgebiete aus. Wir freuen uns insbesondere, dass Prof. Dr. Hans-Georg Kamann für seine herausragende Arbeit im Kartell-/Wettbewerbsrecht als „Lawyer of the Year“ ausgezeichnet wurde.

Zudem wurden die folgenden WilmerHale Anwälte ausgezeichnet: 

Datenschutz-, Technologie- und Informationstechnologierecht
Dr. Martin Braun
Valentino Halim („Ones to Watch“: Datenschutz-, Technologie- und Informationstechnologie-recht)

Gesellschaftsrecht
Dr. Christian Crones
Martin Seyfarth
Dr. Kai Terstiege

Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Vanessa Wettner

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Olga Braeuer

M&A
Dr. Christian Crones
Ulrich Quack

Öffentliches Recht und Regulierungsrecht
Ulrich Quack

Streitbeilegung
Dr. Vanessa Wettner
Dr. Stefan Ohlhoff

Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dr. Oliver Fleischmann
Dr. Peter Gey
Prof. Dr. Hans-Georg Kamann („Lawyer of the Year“)
Dr. Stefan Ohlhoff 
Ulrich Quack

Grundlage des Rankings ist ein umfangreiches Peer-to-Peer Verfahren, bei welchem führende Wirtschaftsanwälte nach der Reputation ihrer Kollegen befragt werden. Das Gesamt-Ranking finden auf der Best Lawyers / Handelsblatt website.

Hinweis

Sofern Sie nicht bereits Mandant von WilmerHale sind, folgen Sie bitte diesem Link und lesen Sie den Disclaimer, bevor Sie per E-mail (oder auf andere Weise) mit WilmerHale in Kontakt treten. (Sie können den Disclaimer auch von der Eingangsseite dieser Website aus aufrufen). Wie darin ausgeführt, sollten Sie uns keine vertraulichen Informationen über eine Rechtsangelegenheit übermitteln, bevor Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten haben, dass wir Sie in dieser Angelegenheit vertreten werden (Mandatsvereinbarung). Sobald wir es übernommen haben, Sie in einer Sache zu vertreten, können vertrauliche Informationen frei zwischen uns ausgetauscht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an WilmerHale.